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Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungen mit festem Termin

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Da es sich bei den angebotenen Veranstaltungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die zu einem festgelegten Termin stattfinden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Freiwillige Stornierungsregelung

Unabhängig vom gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts räumt der Anbieter folgende Stornierungsmöglichkeiten ein:

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Bei einer Stornierung zwischen 14 und 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.